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Pflegebedürftig – was tun?

Erste Schritte auf einen Blick:

  1. Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung. Das kann auch ein Familienangehöriger oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
  2. Wenn Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  3. Führen Sie ein Pflegetagebuch über alle Verrichtungen, bei denen Sie Hilfe benötigen und geben Sie an, wieviel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind erforderlich für die Begutachtung durch den MDK.
  4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
  5. Soweit Sie es einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.
  6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen (z. B. durch Nutzung der Familienpflegezeit) durchgeführt werden kann und ob Sie – ergänzend oder ausschließlich – die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes benötigen.
  7. Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, berät Sie Ihre Pflegekasse über geeignete Pflegeeinrichtungen.
  8. Bitten Sie Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über günstige Angebote zur Entlastung der Versorgung zu beraten.

Wer hilft sofort?

Der Pflegedienst ihres Vertrauens, die Pflegestützpunkte, Kranken- und Pflegekassen.

Sie benötigen Unterstützung durch einen Pflegedienst? Die nächsten Schritte:

  • Informationen über häusliche Pflegedienste vor Ort einholen, z. B. über die Pflegekasse
  • Auswahl treffen
  • Kontakt herstellen
  • Termin vereinbaren
Der Pflegedienst erledigt alle für Sie notwendigen Formalitäten.

Wichtige Unterlagen:

  • Epikrise (Arztbericht)
  • aktueller Medikamentenplan
  • Krankenkassenkarte
  • Vollmachten oder einen Betreuer für Sie

Wer ist pflegebedüftig?

Jeder, der infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und Vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist gesetzlich verankert und muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen – entweder durch einen Beratungstermin zu Hause oder einen Gutschein, der bei einer qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden kann. Privat Krankenversicherte wenden sich an ihre Krankenversicherung, die zugleich auch immer Träger der Pflegekasse ist.

Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Nach Antragstellung bei der Pflegekasse begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Ihre Pflegebedürftigkeit, in der Regel bei Ihnen zu Hause. Der MDK empfiehlt den Pflegegrad. Sie sollten ein Pflegetagebuch führen, aus dem ersichtlich ist, bei welchen Tätigkeiten und Verrichtungen Sie in welchem Umfang Hilfe benötigen. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung, die die Begutachtung vornimmt.

Wie lange dauert es, bis der Bescheid der Pflegekasse kommt?

Spätestens fünf Wochen nach dem Eingang des Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse muss der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung erhalten. Wenn sich z. B. ein Antragsteller im Krankenhaus befindet und die Begutachtung zur Sicherstellung seiner ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung notwendig ist, muss der Bescheid innerhalb einer Woche erfolgen.

Wo gibt es Unterstützung rund um die Uhr?

Wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr Hilfe benötigt, gibt es verschiedene Lösungen:
Die 24-Stunden-Pflege umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld durch professionelles Fachpersonal. Wir können diese spezielle Betreuungsform in unserem Quartier 24 für pflegebedürftige und für beatmete Patienten anbieten oder als Verhinderungspflege. Über unsere Betreuung ist eine zeitlich begrenzte Rundum-Versorgung im Haushalt des Betroffenen nach Absprache möglich.

Sie benötigen Unterstützung in vertrauter Umgebung?

Um trotz Krankheit oder Behinderung ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, bieten wir mit unserer Hauskrankenpflege in Bad Saarow, Beeskow, Fürstenwalde und Storkow umfassende Unterstützung – sowohl in der häuslichen Krankenpflege als auch im Haushalt.