Sie benötigen Unterstützung in vertrauter Umgebung?
Um trotz Krankheit oder Behinderung ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, bieten wir mit unserer Hauskrankenpflege in Bad Saarow, Beeskow, Fürstenwalde und Storkow umfassende Unterstützung – sowohl in der häuslichen Krankenpflege als auch im Haushalt.
Wo gibt es Unterstützung rund um die Uhr?
Wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr Hilfe benötigt, gibt es verschiedene Lösungen:
Die 24-Stunden-Pflege umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld durch professionelles Fachpersonal. Wir können diese spezielle Betreuungsform in unserem Quartier 24 für pflegebedürftige und für beatmete Patienten anbieten oder als Verhinderungspflege. Über unsere Betreuung ist eine zeitlich begrenzte Rundum-Versorgung im Haushalt des Betroffenen nach Absprache möglich.
Wie lange dauert es, bis der Bescheid der Pflegekasse kommt?
Spätestens fünf Wochen nach dem Eingang des Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse muss der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung erhalten. Wenn sich z. B. ein Antragsteller im Krankenhaus befindet und die Begutachtung zur Sicherstellung seiner ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung notwendig ist, muss der Bescheid innerhalb einer Woche erfolgen.
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Nach Antragstellung bei der Pflegekasse begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Ihre Pflegebedürftigkeit, in der Regel bei Ihnen zu Hause. Der MDK empfiehlt den Pflegegrad. Sie sollten ein Pflegetagebuch führen, aus dem ersichtlich ist, bei welchen Tätigkeiten und Verrichtungen Sie in welchem Umfang Hilfe benötigen. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung, die die Begutachtung vornimmt.
Wer ist pflegebedürftig?
Jeder, der infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und Vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist gesetzlich verankert und muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen – entweder durch einen Beratungstermin zu Hause oder einen Gutschein, der bei einer qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden kann. Privat Krankenversicherte wenden sich an ihre Krankenversicherung, die zugleich auch immer Träger der Pflegekasse ist.







