Ambulante Pflege (SGB XI)
Ambulante oder Mobile Pflege ist die Sammelbezeichnung verschiedener Unterstützungsangebote für beeinträchtigte Personen, die im privaten Wohnumfeld versorgt werden. Die ambulante Pflege erfolgt durch unsere Hauskrankenpflege im privaten Haushalt des Pflegebedürftigen. Sie umfasst beispielsweise die Grundpflege, aber auch hauswirtschaftliche Hilfe, deren Kosten teilweise unter bestimmten Bedingungen von der Pflegeversicherung bezahlt werden.
Tipps für die Wohngemeinschaft
Vor dem Einzug:
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Probewohnen bis zu 14 Tage in einem Mietzimmer mit Bad je nach Verfügbarkeit und Auswahl
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nach der Entscheidung für den Einzug wird ein Mietvertrag abgeschlossen
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der Pflegeumfang wird nach Bedarf und Möglichkeiten mit dem Pflegedienst vereinbart
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für eine Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Insulininjektion, Verbandswechsel) wird eine Verordnung vom Hausarzt benötigt
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bereits vor dem Probewohnen und vor dem Einzug wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, dass Sie keine ansteckenden Erkrankungen haben und frei von Infektionen sind
Für den Einzug:
- persönliche Einrichtungsgegenstände und Möbel
- persönliche Sachen, wie Dekoration, Fotos usw.
- ausreichend Bekleidung
- Hygieneartikel, wie Duschbad, Shampoo, Rasierutensilien, Zahnbürste, Zahnpasta, Kamm, Waschlappen, Handtücher, ggf. Inkontinenzmaterial
- Bettwäsche
- technische Geräte, z. B. TV, Radio
Was wir benötigen:
- Krankenversicherungskarte
- Zuzahlungsbefreiung, falls vorhanden
- Bewilligung des Pflegegrades von der Pflegekasse
- Medikamente in der Originalpackung mit dem dazugehörigen Beipackzettel
- dazugehörige Verordnung und aktueller Medikamentenplan vom behandelnden Arzt
- für Verbandswechsel die Verordnung vom behandelnden Arzt und Verbandsmaterialien







